Justizfachwirt/-in
Justizfachwirt/-in
Die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner bei Gericht – Sie können organisieren und zuhören? Dann sollten Sie über eine Karriere als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt nachdenken.
Um keine Auskunft verlegen
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft sind Sie zumeist erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und damit in der Justiz unverzichtbar. Zu Ihren Aufgaben gehört nicht nur das Aufnehmen von Anträgen, das Erteilen von Auskünften und Aushändigen von Dokumenten. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen auch eine Vielzahl organisatorischer und rechtlicher Aufgaben wahr.
Ihr Berufsalltag als Justizfachwirt/-in
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt sind Sie erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft. Sie verwalten Akten mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnik und fertigen Schriftstücke an. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte ordnen Ladungen und Zustellungen an, nehmen Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf, verwalten die gerichtliche Zahlstelle und führen das Protokoll bei Gerichtsverhandlungen.
In weitreichend eigener Entscheidung erteilen sie vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen, berechnen die Entschädigung für Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige sowie die Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich auch um die Berechnung von Reisekosten sowie die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten.
Sie möchten mehr erfahren?
„Am meisten Spaß macht mir die Abwechslung. Man hat die Möglichkeit, bei verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften unterschiedliche Aufgaben wahrzunehmen.“
Mahmoud, Justizfachwirt
Laufbahn und Besoldung
Während Ihrer Ausbildung (Vorbereitungsdienst) sind Sie als Anwärterin oder Anwärter Beamtin oder Beamter auf Widerruf und erhalten derzeit Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1259 Euro brutto im Monat. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung sind Sie als Absolventin oder Absolvent berechtigt, die Berufsbezeichnung Justizfachwirtin oder Justizfachwirt zu führen. Erfolgt eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, führen Sie zunächst die Dienstbezeichnung Justizsekretärin oder Justizsekretär. Ist die Probezeit erfolgreich beendet, können die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie Beförderungen bis zur Justizamtsinspektorin oder zum Justizamtsinspektor mit Amtszulage erfolgen. Die Bezüge von Justizfachwirten und Justizfachwirtinnen richten sich nach den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Amtszulage.